Vorschriften für Gigaliner: wenn die Länge zählt

Vorschriften für Gigaliner: wenn die Länge zählt

Publiziert am Erstellt von: %s: Regula Heinzelmann

Im Transportrecht hat auch der Einkäufer die Verantwortung dafür, dass die Ware unbeschädigt und ohne Dritte zu gefährden am Bestimmungsort ankommt. Mit dem Verkäufer ist zu vereinbaren, wer die Versicherung und die Transportkosten übernimmt, was besonders bei Lieferanten im Ausland notwendig ist.

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Regula Heinzelmann

Über den Autor

Die Juristin (Master of Law) ist Wirtschaftsjournalistin und Buchautorin mit Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und juristischen Themen. Sie lebt abwechslungsweise in Zürich und Berlin.