Ursprungsnachweis: Relevanz im Export

Ursprungsnachweis: Relevanz im Export

Publiziert am Autor: Walter Van der Meiren

Wer aus der Schweiz in ein EU-Land exportiert,muss viele verschiedene Regeln beachten. Einerfahrener Logistikpartner mit der passendenInfrastruktur kann helfen, die Prozesse schlankzu halten und die Kosten tief zu halten.

Die Schweiz verfügt über Freihandelsabkommen mit verschiedenen Ländern. Diese Abkommen garantieren eine präferenzbegünstigte Einfuhr von Waren. Wer davon profitieren will, muss die Vorschriften im Zusammenhang mit dem Ursprungsnachweis erfüllen.

Chemisch-pharmazeutische Produkte, Edelmetalle sowie Maschinen und Elektronik gehören zu den wichtigsten Exportgütern der Schweiz. Aber auch in anderer Hinsicht ist unser Land ein Exportland. So ging im Jahr 2020 trotz der negativen Auswirkungen der Coronapandemie mehr Ware ins Ausland, als importiert wurde, rund die Hälfte davon in den europäischen Binnenmarkt. Unternehmen, die in verschiedene Märkte exportieren, können dadurch nicht nur ihren Umsatz steigern, sondern gleichzeitig die Unternehmensrisiken reduzieren. Dies gilt insbesondere in einem instabilen Geschäftsumfeld (z. B. während einer Pandemie oder einem Lockdown). 
Exporttätigkeiten zu diversifizieren, ist besonders für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, um Instabilität zu überwinden, stärker zu wachsen und die Innovation voranzutreiben. 

Ursprungsnachweis für Präferenzzölle

Die Schweiz hat mit diversen Ländern und Ländergruppen Freihandelsabkommen, z. B. mit der EU und dem Vereinigten Königreich. Bei der Ausfuhr von Waren in diese Gebiete gelten jedoch nur dann zollfreie oder ermässigte Tarife, wenn die Güter die Anforderungen des jeweiligen Abkommens erfüllen und ein gültiger Ursprungsnachweis vorliegt. 

Den Ursprungsnachweis zu erbringen, ist einfach, wenn die Waren in einem einzigen Land hergestellt werden. Komplizierter wird es, wenn sie mit Rohstoffen aus mehreren Ländern gefertigt wurden. Waren gelten als Ursprungserzeugnisse im Sinne des Freihandelsabkommens und erhalten den Ursprungsnachweis, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Vollständig in der Schweiz hergestellt oder gewonnen, zum Beispiel Äpfel, die hier geerntet wurden
  • In der Schweiz wesentlich umgewandelt: Waren, die eine grundlegende Änderung ihrer Form, ihres Aussehens, ihrer Beschaffenheit oder ihres Charakters erfahren, wobei ihr ursprünglicher Wert wesentlich erhöht wird, zum Beispiel die Bestandteile eines Geräts, dessen Teile hier zusammengesetzt werden
  • Änderung der zolltariflichen Einreihung: Waren, deren zolltarifliche Einreihung sich ändert, wenn Bestandteile ohne Ursprungseigenschaft zu einem Endprodukt verarbeitet werden, zum Beispiel Holzbalken, die zum Bau von Möbeln verwendet wurden
  • Regionaler Wertanteil: Waren, die einen bestimmten Prozentsatz des Wertanteils enthalten, der dem Ursprungsland und/oder anderen angegebenen Ländern zuzurechnen ist, zum Beispiel ein Strickpullover, der zu 35 Prozent aus Ursprungsmaterialien aus einem bestimmten Land besteht, gilt als Ware mit Ursprung in diesem Land

Arten des Ursprungsnachweises

Die Anforderungen an das Erbringen des Ursprungsnachweises hängen auch vom Warenwert ab. Für Güter mit einem Wert von bis zu 10 300 Schweizer Franken genügt es in der Regel, eine Erklärung auf der Rechnung anzubringen, den Ursprungsnachweis der Handelsrechnung oder anderer Dokumente beizulegen und diese zu unterschreiben. Für Produkte mit höheren Preisen müssen die vom jeweiligen Freihandelsabkommen vorgeschriebenen Ursprungsnachweise vorgelegt werden. Die sehr unterschiedlichen Regeln machen es vor allem für jene Exporteure kompliziert, die grosse Warenmengen in viele verschiedene Länder liefern.

Glücklicherweise sieht das Schweizer Gesetz ein System vor, wie exportierende Unternehmen ihre Abläufe beim Export vereinfachen können: Sogenannte ermächtigte Ausführer dürfen auf ihren Rechnungen Ursprungsnachweise ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze ausstellen. Sie müssen zudem die Dokumente nicht handschriftlich unterzeichnen.

Spezialmarkt Vereinigtes Königreich

Seit Januar 2021 sind die Schweiz und das Vereinigte Königreich durch ein Handelsabkommen verbunden. 

Allerdings konnte dieses Abkommen nicht alle Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Brexit von Beginn an lösen. So mussten beispielsweise zahlreiche Schweizer Exporteure bei der Einfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich Zölle zahlen, da sich die Regeln hinsichtlich des Ursprungsnachweises zwischen diesen Gebieten unterscheiden. 

Erst seit dem 1. September sind revidierte Ursprungsregeln in Kraft. Diese Aktualisierung erleichtert die Ausfuhr von Waren in das Vereinigte Königreich erheblich. Trotzdem bleiben nach wie vor zahlreiche Fragen unbeantwortet. Umso wichtiger ist es, einen Logistikpartner auszuwählen, der über ein grosses Fachwissen im Exportbereich und über die richtige Infrastruktur verfügt.
 

Hybride Tagung

«Swiss around the world» ist das Motto der diesjährigen Fachtagung Export/Import vom 3. November. Der Anlass wird hybrid, also sowohl vor Ort als auch online durchgeführt. Vor Ort, im Hotel Arte in Olten, gilt Zertifikatspflicht.

Anmeldung

Walter Van der Meiren 

Walter Van der Meiren arbeitet seit 35 Jahren im Zoll-Business. Er leitet die Zollabteilung bei UPS Europe und ist Preisträger des Customs Professional Award 2020. Van der Meiren wurde von der WCO für seinen Beitrag an die internationale Zollgemeinschaft geehrt.