Subjektfinanzierung von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen
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Im Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF wurde ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung erarbeitet. Dazu gehört eine stärkere finanzielle Unterstützung von Absolvierenden von vorbereitenden Kursen für eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen.
Das Parlament hat die dafür notwendige Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 im Dezember 2016 angenommen. Die Vernehmlassung zur Änderung der Berufsbildungsverordnung für die Regelung des Vollzugs läuft vom 22. Februar bis 30. Mai 2017. Im Herbst 2017 entscheidet der Bundesrat abschliessend über das Vorhaben.
Nimmt der Bundesrat die neue Finanzierung an, erhalten Teilnehmende der procure.ch-Lehrgänge «Einkaufsfachmann/-frau» und «Einkaufsleiter/-in» eine bundesweit einheitliche finanzielle Unterstützung (voraussichtlich 50% der Lehrgangskosten). Die Finanzierung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Beitragsberechtigt sind Absolvierende von vorbereitenden Kursen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung ablegen – unabhängig vom Prüfungserfolg. Die Beiträge können nach der Prüfung direkt beim Bund über ein elektronisches Informationsportal beantragt werden.
Können Kursteilnehmende die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nach der eidgenössischen Prüfung nicht leisten und erhalten sie auch seitens Arbeitgebern, Branchenverbänden, Kantonen oder Dritten keine Unterstützung, kann der Bund im Ausnahmefall Teilbeiträge bereits vor der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung gewähren.