Neues Energiegesetz: Energie und Geld sparen

Neues Energiegesetz: Energie und Geld sparen

Publiziert am Autor: Regula Heinzelmann

Am 1. Januar traten das neue Energiegesetz (EnG) und die Energieverordnung (EnV) in Kraft. Damit will man den Energieverbrauch in der Schweiz reduzieren und umweltverträglich gestalten. Preisvergleiche für Strom oder sonstige Energien lohnen sich. Vor allem für Unternehmen, die viel Strom beziehen.

Auf der Website der Eidgenössischen Elektrizitätskommission ElCom werden die Strompreise der schweizerischen Elektrizitätsversorger angezeigt und somit vergleichbar. Das Standardprodukt ist in der Regel ein Produkt mit ökologischem Mehrwert. Viele Netzbetreiber, insbesondere kleinere, haben hier meist nur ein Produkt anzubieten.

Eine weitere unabhängige Plattform für Strompreisvergleiche ist Powermarket, deren Zielgruppe sind vor allem KMU.

Weniger Steuern für Sparfüchse

Das Stromversorgungsgesetz (Art. 13 StromVG) begründet den Rechtsanspruch auf Netznutzung. Natürliche und juristische Personen, die mehr als 100 Megawattstunden (MWh) pro Verbrauchsstätte beziehen, können die Lieferanten ihrer Elektrizität frei wählen und Elektrizität in ein Netz einspeisen. Kleinere Konsumenten gelten als «feste Endverbraucher» und haben kein Wahlrecht (Art. 6 StromVG).

In vielen Kantonen werden energieeffiziente Fahrzeuge niedrig oder gar nicht besteuert, Informationen darüber findet man bei EnergieSchweiz. Lokale Gasversorger unterstützen den Kauf von Erdgas- beziehungsweise Biogasfahrzeugen. Zudem wird die Mineralölsteuer nur auf fossile Treibstoffe erhoben. Für gasförmige Treibstoffe (Erdgas und Flüssiggas) gilt ein stark reduzierter Steuersatz.
Auch Treibstoffe aus erneuerbaren Quellen sind vollständig von der Mineralölsteuer befreit, wenn sie die vorgeschriebenen Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Einzelne Gemeinden gewähren auch Förderbeiträge für Elektrobikes, also wäre es sinnvoll, den Mitarbeitern für kürzere Fahrten solche zur Verfügung zu stellen. Neue Personenwagen werden mit einer Energieetikette ausgezeichnet. Diese informiert über Treibstoffverbrauch, CO2-Ausstoss und die Energieeffizienz, geregelt ist das in der Verordnung des UVEK über Angaben auf der Energieetikette von neuen Personenwagen (VEE-PW). Fahrzeuge gelten als energieeffizient, wenn sie bezogen auf ihr Gewicht wenig Treibstoff verbrauchen. Die Angaben auf der Energieetikette dienen auch dazu, verschiedene Fahrzeuge miteinander zu vergleichen.

Beim Biodiesel ist allerdings Vorsicht geboten. 2007 analysierte eine immer noch aktuelle Studie der Schweizer ETH-Forschungsinstitution Empa die negative Ökobilanz des Biodiesels. Die energetische Nutzung von Abfall- und Reststoffen schnitt gegenüber fossilen Treibstoffen am besten ab. Dabei fallen einerseits die hohen Umweltbelastungen aus der Rohstoff-Bereitstellung weg, andererseits verringern sich die Schadstoffemissionen aus der Abfallbeseitigung. Ebenfalls gute Ergebnisse zeigt die energetische Nutzung von Holz. E85 wird aus 85 Prozent Bio-
ethanol und 15 Prozent Bleifrei 95 hergestellt. Bioethanol ist ein technischer Alkohol aus Pflanzenbestandteilen. Besonders umweltfreundlich ist Bioethanol, wenn für die Herstellung Abfälle von Holz oder anderen Pflanzen verwendet werden. Seriöse Hersteller informieren darüber.

Graue Energie berechnen

Beim Neukauf von Autos, Maschinen, Pumpen und sonstigen Geräten ist darauf zu achten, dass diese möglichst energiesparend sind.
Bei der Frage, ob man ein altes noch funktionierendes Gerät durch eines mit weniger Energieverbrauch ersetzen soll, ist die Graue Energie zu berücksichtigen, also die Energie, die für die Herstellung und den Transport verbraucht wird. Diese wird oft unterschätzt. Ein Containerschiff benötigt rund 10 000 Liter Schweröl pro Stunde, sodass allein der Transport vieler Produkte eine Menge Energie verschlingen kann, vor allem wenn sie aus anderen Kontinenten bezogen werden.

EnergieSchweiz (das 2001 von Moritz Leuenberger als Nachfolgeprogramm von Adolf Ogis «Energie 2000» ins Leben gerufene Programm des  Bundesamtes für Energie (BFE)) ist stets an neuen ­Projekten interessiert, die das energiebewusste Verhalten spezifischer Zielgruppen fördern. Gemäss dem ­EnergieSchweiz-Detailkonzept werden Massnahmen und Projekte gefördert, die im Sinne einer Gesamtbetrachtung Energieeffizienz und erneuerbare Energien möglichst optimal kombinieren.

Anforderungen für Weiterverkauf

Die Energieeffizienzverordnung (EnEV) schreibt für den Verkauf von in den Anhängen 1.1–3.2 aufgeführten und serienmässig hergestellten Anlagen und Geräten sowie von deren Bestandteilen bestimmte Mindestanforderungen vor. Diese betreffen den spezifischen Energieverbrauch, die Energieeffizienz und die energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften.

Die Geräte müssen das energietechnische Prüfverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchlaufen haben und mit den Angaben zum spezifischen Energieverbrauch, zur Energieeffizienz und zu den energieverbrauchsrelevanten Eigenschaften gekennzeichnet sein.

Die Energieetikette muss in einheitlicher und vergleichbarer Form Auskunft geben über den Verbrauch von Energie und von anderen Ressourcen sowie über den Nutzen bei den massgebenden Betriebsarten.

Wer Anlagen und Geräte in Verkehr bringt oder abgibt, muss zusätzlich mittels technischer Unterlagen belegen können, dass die in den Anhängen ­1.1–3.2 festgelegten Anforderungen erfüllt sind, und dies auch mit einer Konformitätserklärung bestätigen. Diese muss in einer schweizerischen Amtssprache oder in Englisch abgefasst sein und Angaben über das Gerät und seine Technik enthalten. Die Konformitätserklärung muss man während zehn Jahren nach der Herstellung der Anlage oder des Gerätes aufbewahren. Die Frist beginnt mit der Herstellung des letzten Exemplars einer Serie zu laufen.


Energiestrategie 2050

  • Die Energiestrategie 2050 beruht auf: Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Ersatz und Neubau von Grosskraftwerken zur Stromproduktion sowie Energieaussenpolitik.
  • Den Energie- und Stromverbrauch senken: Nach Art. 3 EnG ist beim durchschnittlichen Energieverbrauch pro Person und Jahr gegenüber dem Stand im Jahr 2000 eine Senkung um 16 Prozent bis zum Jahr 2020 und eine Senkung um 43 Prozent bis zum Jahr 2035 anzustreben. Der sparsame Umgang mit Energie im Allgemeinen und Strom im Speziellen wird mit verstärkten Effizienzmassnahmen gefördert.
  • Der Anteil der erneuerbaren Energien soll erhöht werden. Die bestehenden Stromnetze werden auf die mit dem Ausbau der Wind- und Sonnenenergie zunehmende schwankende Einspeisung von Strom ausgelegt werden.
  • Der Zugang zu internationalen Energiemärkten soll sichergestellt werden, wenn nötig mit entsprechenden Abkommen. 

 

Regula Heinzelmann

Regula Heinzelmann

Die Juristin, Wirtschaftsjournalistin und Buchautorin mit Schwerpunkt auf wirtschaftlichen und juristischen Themen lebt abwechslungsweise in Zürich und Berlin.