Elektronische Veranlagungsverfügung (EVV) Import

Elektronische Veranlagungsverfügung (EVV) Import

Publiziert am Autor: Elisabeth Frey

Die eidg. Zollverwaltung hat kürzlich informiert, dass man revisionsfähige Zollbelege für den Import (EVV Import) ab März 2018 nur noch elektronisch beziehen kann. Handlungsbedarf besteht in allen Unternehmen, die Güter importieren und demzufolge meist über ein Zollkonto verfügen.

Stimmt der Ablauf rund um die Verzollung, sparen Sie Kosten. – Die Zollbelege sind für den Vorsteuerabzug, die Kontrolle der Zollkosten und die Festlegung des präferenziellen Warenursprungs massgebend.

Neu muss sich jedes Unternehmen, das über ein Zollkonto verfügt, bei der Zollverwaltung registrieren und die entsprechenden Zollprozesse «Import» anpassen.

Wie sie am besten vorgehen, erklären wir Ihnen gerne im halbtägigen Seminar «Zollkonto und EVV-Import» oder an unserem Zollberatungstag.

Themen und Schlagwörter