Aktualisierter Rahmenvertrag für den Einkauf von Produkten
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Ein Rahmenvertrag soll die vertragliche Grundlage für künftige Bestellungen darstellen und helfen, den Einkaufsprozess zu optimieren. Er stellt das kaufmännische und juristische Dach dar, unter dem sich der Einkäufer und Verkäufer während einer bestimmten im Vertrag geregelten Dauer bewegen wollen.
Rahmenverträge sollten nicht voreilig mit Mengenkontrakten oder Mengenverträgen verwechselt werden. Wird ein Rahmenvertrag eingesetzt, bedeutet das grundsätzlich noch nicht, dass eine Beschaffungsabteilung auch wirklich etwas bestellen muss. Es sei denn, er enthält eine entsprechende Klausel. Dann kann ein Rahmenvertrag durchaus Mengenangaben enthalten oder Klauseln aufweisen, welche die Menge von Produkten, die eingekauft und die der Verkäufer zur Verfügung bereithalten oder liefern können muss, regeln.
Ausschluss der AGB
Mit dem Rahmenvertrag kann, wenn er richtig eingesetzt wird, die Kollision von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verhindert werden. Der sogenannte Battle oft he Forms ist eine missliche «Vertragsdokumentensituation», die regelmässig zu grossen und teuren juristischen Problemen führt. Die AGB werden deshalb in der Regel im Rahmenvertrag ausgeschlossen. Damit trägt der Rahmenvertrag zur Transparenz und Rechtssicherheit bei.
Individuelle Punkte und allzu detaillierte Angaben über Produkte, die Technik (beispielsweise eine technische Spezifikation), aber auch spezifische Anfordernisse an ein Produkt (zum Beispiel ein Normenkatalog) können in Anhängen zum Rahmenvertrag behandelt werden, so dass das Herzstück, der Rahmenvertrag an sich, nicht ständig neu angepasst werden muss.
Checkliste
Gute Rahmenverträge dienen der Einkaufsabteilung auch als Checkliste. Deshalb sollte er alle wichtigen Punkte enthalten, die es beim Abschluss von Geschäften zu beachten gilt. Enhalten sein sollten unter anderem eine Geheimhaltungsregelung, der Umgang mit IP-Rechten und mit mit Mängeln (Gewährleistung) und Pönalen. Aber auch spezielle Normen, die der Lieferant einhalten muss, Zahlungsbedingungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand, Erfüllungsort sollten enthalten sein. Vorteilhaft, gerade im grenzüberschreitenden Warenverkehr, ist die Angabe von Incoterms 2010-Klauseln.
Um sich etwas Bewegungsspielraum und Freiraum zu verschaffen, kann man im Rahmenvertrag regeln, dass die einzelnen Bestellungen vom Rahmenvertrag abweichen dürfen. So kann in einer Bestellung auch eine Incoterms-Klausel oder der Erfüllungsort verändert werden, oder es ist möglich, etwa auf spezifische Normen zu verweisen, die bei der Produktion und Lieferung eines Produktes eingehalten werden müssen.
Mitglieder können die neue Rahmenvertragsvorlage auf der Webseite von procure.ch zu vergünstigten Konditionen herunterladen.